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Offenlegungsverordnung

Offenlegungsverordnung – Informationen zur Nachhaltigkeit

Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 haben sich die Regierungen dieser Welt entschieden, einen nachhaltigeren Weg für unseren Planeten und unsere Wirtschaft zu beschreiten und in den kommenden 15 Jahren für Stabilität, eine gesunde Erde, faire und krisenfeste Gesellschaften und florierende Volkswirtschaften zu sorgen. Das Pariser Übereinkommen gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 °C gehalten und der Temperaturanstieg durch weitere Maßnahmen auf 1,5 °C begrenzt werden. Außerdem sollen die Länder bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden.

Folgen für die Finanzberatung

Die EU-Kommission veröffentlichte auf der Grundlage der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals; SDGs) im März 2018 den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“. Angesichts katastrophaler und unvorhersehbarer Folgen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung wurde dringendes Handeln eingefordert. Das Finanzwesen nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein und soll als Teil der Lösung für eine “umweltverträgliche und nachhaltigere Wirtschaft” sorgen.

Zu den ergriffenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Schärfere Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit. Damit soll Transparenz darüber hergestellt werden, wie Marktteilnehmer ESG-Faktoren berücksichtigen.
  • Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in Beratung und Risikomanagement.
  • Entwicklung einer Taxonomie. Das bedeutet eine einheitliche Definition nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit.

Am 10. März 2021 trat die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft. Durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken und positiven Nachhaltigkeitszielen bei der Kapitalanlage soll die Umlenkung von Kapitalflüssen zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum erfolgen. Finanzberater sollen auf Ihren Internetseiten Informationen veröffentlichen, ob und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungsberatungstätigkeiten einbeziehen.

Diese Informationen stellen wir hier für Sie bereit.


Übersicht


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken und wie gehen wir damit um?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Transparenz bei Nachhaltigkeitsrisiken

Welche Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen?

Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Wie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatungsberatung mit ein?

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Wie ermöglichen wir nachhaltiges Investieren?

Unsere Beratung und die von uns vermittelten Produkte sollen für Sie nachhaltig sein – also auch auf lange Sicht zu Ihnen passen und langanhaltend erfolgreich sein. Nachhaltigkeit bedeutet vor allem auch, dass Ihre Geldanlagen, Ihre Vorsorge und Ihre Sparbeiträge Werte schaffen – mit ökologisch und sozial verantwortungsbewussten Finanzprodukten. Werte, die wir jetzt und für die Zukunft brauchen.

Das Fortschreiten des Klimawandels und der Verlust an Biodiversität rückt das Thema Nachhaltigkeit immer weiter in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Darüber hinaus ist das ein sehr umfassendes Thema, das viele Bereiche umfasst, überschrieben auch mit dem Begriff ESG, der im Folgenden erläutert wird.

ESG Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)

Nachhaltige Geldanlagen berücksichtigen neben den Anlagezielen Rendite, Sicherheit und Liquidität die Auswirkungen der Investments auf diese Bereiche. Die Nachhaltigkeitskriterien bzw. die Nachhaltigkeitsrisiken können durch ein Investment mit unterschiedlichen Ansätzen berücksichtigt werden.

Ausschluss- und Positivkriterien: anhand konkreter Kriterien wird die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Staaten bewertet. Weisen diese entsprechende Negativkriterien auf, werden sie aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Weisen sie möglichst umfassende Positivkriterien auf und keine Negativkriterien, werden sie in besonderer Weise als investitionswürdig angesehen.

Best-in-Class: basierend auf ESG-Kriterien werden im Best-in-Class-Ansatz die besten Unternehmen innerhalb einer Branche, Kategorie oder Klasse ausgewählt – wobei die Branche an sich auch nicht besonders nachhaltig sein könnte, z.B. die Automobilindustrie. Ein Investment hier ergibt andererseits die Möglichkeit des Engagements, also als Aktionär auf das Unternehmen in Richtung mehr Nachhaltigkeit zu wirken.

Best-of-Class: hier wird in die besten Unternehmen innerhalb einer vorher als grundsätzlich nachhaltig identifizierten Klasse investiert, z.B. erneuerbare Energien.

ESG-Ansatz: die Berücksichtigung der oben genannten ESG-Aspekte wird neben den finanziellen Kriterien bei der Titelauswahl berücksichtigt. Das bezieht sich z.B. im Bereich Umwelt auf Kohlenstoffemissionen, Wasserverbrauch, Verpackungsabfälle, Energieeffizienz; im Bereich Soziales auf Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter, Arbeitsstandards in der Lieferkette, Datenschutz, Produktsicherheit; im Bereich Unternehmensführung auf Vorstandsausgewogenheit, Korruption und politische Instabilität, Interessenkonflikte, Steuertransparenz.

Themen-Investments: investiert wird in als besonders zukunftsträchtig angesehene Branchen, z.B. Wasser, Holz. Dadurch ist ein Bezug zu den ESG gegeben – allerdings können die Ziele ohne weiteres Research auch verfehlt werden (Wasserprivatisierung, Raubbau).

Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsansätzen und -risiken

Im Sinne einer zukunftsorientierten Geldanlage berücksichtigen wir in der Beratung und vermitteln – wo möglich – ausschließlich Investments, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und die damit die Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert haben. Investments, die die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken nicht aufgreifen, schließen wir aus. Es sollen Investments zum Tragen kommen, die einen positiven Beitrag für unsere Umwelt und die Gesellschaft leisten oder die negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit so weit wie möglich reduzieren. Das betrifft jegliche Formen der Geldanlage.

Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Investments gibt es eine Vielzahl von Informationen – diese passen bisher leider nicht immer zusammen. Um die Einordnung von Aussagen zur Nachhaltigkeit von Investments zu vereinheitlichen, ist auf EU-Ebene eine Taxonomie-Verordnung in Arbeit, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist.

Um eine Bewertung der Nachhaltigkeitsansätze und der Nachhaltigkeitsrisken der Anlageprodukte vorzunehmen, nutzen wir neben den Informationen, die die jeweiligen Anbieter zur Verfügung stellen (z.B. Anlegerinformationen, Rechenschafts- und Geschäftsberichte, Verkaufsprospekte) Informationen von und die Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Verbänden und Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben, z.B. Ratingagenturen und journalistische Plattformen. Eine enge Zusammenarbeit pflegen wir mit dem Beraternetzwerk ökofinanz-21 und dem Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. .

Die Höhe unserer Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von der Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien und der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht beeinflusst.